Informationen über die Finanzdienstleistungen der
EDURAN AG
Dieser Text gilt sinngemäss für weibliche und eine Mehrzahl von Personen.
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit dieser Informationsbroschüre informieren wir Sie über die EDURAN AG (nachfolgend «Vermögensverwalter» genannt), unsere Massnahmen zur Vermeidung von Kontaktabbruch beziehungsweise Nachrichtenlosigkeit, unsere angebotenen Finanzdienstleistungen und die damit verbundenen Risiken, den Umgang mit Interessenkonflikten sowie die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens vor der Ombudsstelle. Die Informationen in der vorliegenden Broschüre können sich von Zeit zu Zeit ändern. Die aktuellste Version dieser Broschüre finden Sie auf unserer Internetseite unter www.eduran.ch oder Sie können diese an unserer Geschäftsadresse physisch beziehen.
Über die Kosten und Gebühren der angebotenen Finanzdienstleistungen informieren wir Sie mit dem jeweiligen Anhang zum Finanzdienstleistungsvertrag.
Informationen über die allgemein mit den Finanzinstrumenten verbunden Risiken entnehmen Sie bitte der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung. Die Broschüre ist im Internet auf https://www.swissbanking.org/library/richtlinien/risiken-im-handel-mit-finanzinstrumenten abrufbar.
Die vorliegende Broschüre erfüllt die Informationspflichten gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz und soll Ihnen einen Überblick über die Finanzdienstleistungen des Vermögensverwalters verschaffen. Sollten Sie weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne anlässlich eines persönlichen Gesprächs zur Verfügung.
EDURAN AG
Inhaltsverzeichnis
1.3 Aufsichtsstatus und zuständige Behörde sowie Aufsichtsorganisation. 3
1.5 Wirtschaftliche Bindungen an Dritte. 3
3.1.1 Art, Wesensmerkmale und Funktionsweise der Finanzdienstleistung. 4
3.1.4 Berücksichtigtes Marktangebot 4
3.1.5 Vom Vermögensverwalter verwaltete Produkte. 5
3.2.1 Art, Wesensmerkmale und Funktionsweise der Finanzdienstleistung. 5
3.2.4 Berücksichtigtes Marktangebot 6
4.2 Entschädigungen durch Dritte im Besonderen. 6
4.3 Verwendung eigener Produkte / double dip. 6
Name | EDURAN AG |
Adresse | Zeughausgasse 18 |
PLZ / Ort | 6300 Zug |
Telefon | +41 44 488 44 80 |
Telefax | +41 44 488 44 81 |
eduran@eduran.ch | |
Internetseite | www.eduran.ch |
HReg-Nr. | CHE- 105.994.869 |
Der Vermögensverwalter hat Büros in Zürich und Lichtensteig, mit Hauptsitz in 6300 Zug. Er bietet umfassende Finanzdienstleistungen an, insbesondere Vermögensverwaltung, Execution Only und Family-Office Dienstleistungen.
Der Vermögensverwalter ist als Finanzdienstleister Mitglied bei der Aufsichtsorganisation AOOS, Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht, Clausiusstrasse 50, 8006 Zürich, (www.aoos.ch). Die AOOS überprüft den Finanzdienstleister gemäss Geldwäschereigesetz (GwG/GwV-Finma) und offiziell anerkannten Verhaltensregeln (Standesregeln) für Vermögensverwalter.
Der Vermögensverwalter untersteht dem Berufsgeheimnis gemäss dem Finanzinstitutsgesetz.
Der Vermögensverwalter hat wirtschaftliche Bindungen an Dritte, welche zu einem Interessenkonflikt führen können. Hierbei handelt es sich um Retrozessionen und Bestandeskommissionen. Bei den Dritten handelt es sich um Depotbanken, Emittenten von strukturierten Produkten und Fondsanbieter. Für die Kunden entsteht daraus das Risiko, dass Depotbanken, Emittenten und Fondsanbieter aufgrund deren Vergütung bevorzugt werden. Zur Minderung dieser Risiken hat der Vermögensverwalter eine Reihe Vorkehrungen getroffen. Er hat interne Weisungen, die den Anlageprozess klar regulieren, etabliert. Ausserdem besteht eine funktionale und hierarchische Trennung der Funktionen des Risiko- und Compliance- Managements von den operativen Einheiten und von den Funktionen, die Finanzdienstleistungen erbringen.
Es kommt vor, dass Kontakte zu Kunden abbrechen und die Vermögenswerte in der Folge nachrichtenlos werden. Solche Vermögenswerte können bei den Kunden und ihren Erben endgültig in Vergessenheit geraten. Zur Vermeidung von Kontaktabbruch beziehungsweise Nachrichtenlosigkeit wird Folgendes empfohlen:
Der Vermögensverwalter steht für Fragen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen können auch der Broschüre «Nachrichtenlose Vermögen» der Schweizerischen Bankiervereinigung entnommen werden. Die Broschüre ist im Internet abrufbar unter: https://www.swissbanking.org/de/themen/informationen-fuer-privatkunden/nachrichtenlose-vermoegen/1000019_d.pdf .
Bei der Vermögensverwaltung verwaltet der Vermögensverwalter im Namen, auf Rechnung und Gefahr des Kunden Vermögen, welches der Kunde bei einer Depotbank hinterlegt hat. Der Vermögensverwalter führt Transaktionen nach eigenem, freiem Ermessen und ohne Rücksprache mit dem Kunden durch. Hierbei stellt der Vermögensverwalter sicher, dass die durch ihn ausgeführte Transaktion den finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen des Kunden sowie der mit dem Kunden vereinbarten Anlagestrategie entsprechen und sorgt dafür, dass die Portfoliostrukturierung für den Kunden geeignet ist.
Bei der Vermögensverwaltung hat der Kunde das Recht auf Verwaltung der Vermögenswerte in seinem Portfolio. Dabei wählt der Vermögensverwalter die in das Portfolio aufzunehmenden Anlagen im Rahmen des berücksichtigten Marktangebots mit gehöriger Sorgfalt aus. Der Vermögensverwalter gewährleistet eine angemessene Risikoverteilung, soweit es die Anlagestrategie erlaubt. Er überwacht das von ihm verwaltete Vermögen regelmässig und stellt sicher, dass die Anlagen mit der im Anlageprofil vereinbarten Anlagestrategie übereinstimmen und für den Kunden geeignet sind.
Der Vermögensverwalter informiert den Kunden regelmässig über die vereinbarte und erbrachte Vermögensverwaltung.
Bei der Vermögensverwaltung entstehen grundsätzlich folgende Risiken, welche in der Risikosphäre des Kunden liegen und somit der Kunde trägt:
Ferner entstehen bei der Vermögensverwaltung Risiken, welche in der Risikosphäre des Vermögensverwalters liegen und für welche der Vermögensverwalter gegenüber dem Kunden haftet. Der Vermögensverwalter hat geeignete Massnahmen getroffen, um diesen Risiken zu begegnen, insbesondere indem er bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen den Grundsatz von Treu und Glauben und das Prinzip der Gleichbehandlung beachtet. Ferner stellt der Vermögensverwalter die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen sicher.
Das bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot erfasst nur Finanzinstrumente. Bei Instrumenten von Drittanbietern werden nur namhafte Gegenparteien berücksichtigt. Ausserdem erfasst das berücksichtigte Marktangebot fremde und vom Vermögensverwalter selbst verwaltete Finanzinstrumente. Im Rahmen der Vermögensverwaltung stehen dem Kunden folgende Finanzinstrumente zur Verfügung:
Der Vermögensverwalter behält es sich vor, von ihm selbst verwaltete, eigene Produkte bei der Auswahl von Finanzinstrumenten zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich typischerweise um Produkte, welche sich von Produkten, welche von externen Anbietern angeboten werden unterscheiden. So zum Beispiel handelt es sich dabei typischerweise um Produkte, welche zur Absicherung des Portfolios dienen oder um Produkte, wo der Vermögensverwalter Zugang zu einer spezifischen Expertise hat.
Als Execution Only gelten sämtliche Finanzdienstleistungen, die sich auf die reine Übermittlung von Kundenaufträgen durch den Vermögensverwalter ohne jegliche Beratung oder Verwaltung beziehen. Bei Execution Only werden Aufträge ausschliesslich durch den Kunden veranlasst und durch den Vermögensverwalter übermittelt. Der Vermögensverwalter prüft nicht, inwiefern die fragliche Transaktion den Kenntnissen und Erfahrungen (Angemessenheit) sowie den finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen des Kunden (Eignung) entspricht. Im Zusammenhang mit der zukünftigen Auftragserteilung durch den Kunden wird der Vermögensverwalter nicht erneut darauf hinweisen, dass keine Angemessenheits- und Eignungsprüfung durchgeführt wird.
Bei Execution Only hat der Kunde das Recht, Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten im Rahmen des berücksichtigten Marktangebots zu erteilen. Der Vermögensverwalter hat die Pflicht, erteilte Aufträge mit der gleichen Sorgfalt zur Ausführung zu übermitteln, die er in seinen eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
Der Vermögensverwalter informiert den Kunden unverzüglich über alle wesentlichen Umstände, welche die korrekte Bearbeitung des Auftrags beeinträchtigen könnten. Ferner informiert der Vermögensverwalter den Kunden regelmässig über die vereinbarten und erbrachten Aufträge.
Bei Execution Only entstehen grundsätzlich folgende Risiken, welche in der Risikosphäre des Kunden liegen und somit der Kunde trägt:
Ferner entstehen bei Execution Only Risiken, welche in der Risikosphäre des Vermögensverwalters liegen und für welche der Vermögensverwalter gegenüber dem Kunden haftet. Der Vermögensverwalter hat geeignete Massnahmen getroffen, um diesen Risiken zu begegnen, insbesondere indem er bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen den Grundsatz von Treu und Glauben und das Prinzip der Gleichbehandlung beachtet. Ferner stellt der Vermögensverwalter die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen sicher.
Das bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot richtet sich nach jenem von der vom Kunden gewählten Depotbank.
Interessenkonflikte können entstehen, wenn der Vermögensverwalter:
Dabei können Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Execution Only, umfassender Anlageberatung und Vermögensverwaltung auftreten. Sie entstehen insbesondere durch das Zusammentreffen von:
Um Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden, dass sich diese zum Nachteil des Kunden auswirken, hat der Vermögensverwalter interne Weisungen erlassen und organisatorische Vorkehrungen getroffen.
Im Rahmen der Erbringung von Finanzdienstleistungen nimmt der Vermögensverwalter Entschädigungen von Dritten entgegen. Der Vermögensverwalter klärt seine Kunden über die Art, den Umfang, die Berechnungsparameter und die Bandbreiten von Entschädigungen durch Dritte, welche dem Vermögensverwalter bei der Erbringung der Finanzdienstleistung zufliessen können, auf. Der Kunde verzichtet auf die Entschädigung durch Dritte und der Vermögensverwalter behält diese ein, wenn nicht durch den Kunden explizit auf den Einbehalt dieser Entschädigung durch Dritte zu seinen Gunsten entschieden wird. Behält der Vermögensverwalter die Entschädigung durch Dritte ein, so hat der Vermögensverwalter entsprechende interne Massnahmen getroffen, um daraus entstehende Interessenkonflikte zu vermeiden. Die erhaltenen Retrozessionen werden auf Anfrage gegenüber dem Kunden offengelegt.
Verwendet der Vermögensverwalter eigene, von ihm selbst verwaltete Produkte bei der Verwaltung von Kundenportfolios, trägt der Kunde nebst der Gebühr für die Vermögensverwaltung zusätzlich die Gebühr für die Verwaltung der Produkte (double dip). Der Vermögensverwalter stellt sicher, dass der Kunde über diesen Umstand der mehrfach einbehaltenen Gebühr zu Gunsten des Vermögensverwalters aufgeklärt.
Weitere Informationen zu möglichen Interessenkonflikten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, welche der Vermögensverwalter erbringt, und die zum Schutz des Kunden ergriffenen Vorkehrungen stellt Ihnen gerne der Vermögensverwalter auf Wunsch zur Verfügung.
Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen. Sollte der Vermögensverwalter dennoch einen Rechtsanspruch Ihrerseits zurückgewiesen haben, können Sie ein Vermittlungsverfahren durch die Ombudsstelle einleiten. Diesfalls wenden Sie sich bitte an:
Name | OFS Ombud Finanzen Schweiz |
Adresse | Rue du Conseil Général 10 |
PLZ / Ort | 1205 Genf |
Telefon | +41 22 808 04 51 |
Internetseite | www.ombudfinance.ch |